#012 Weiterbildung in der Arztpraxis (Veröffentlicht am 29.11.2023)
Weiterbildung in der Arztpraxis stärkt die Versorgung und die Attraktivität einer Praxis. Sie funktioniert aber nur, wenn Befugnis, Genehmigung und Organisation rechtzeitig abgestimmt sind.
In dieser Folge von „Medizinrecht zum Feierabend“ ordnen Rechtsanwalt Stefan Rohpeter und Rechtsanwältin Lisa Schmidt die wichtigsten Fragen praxisnah ein.
Hören Sie hier die gesamte Folge unseres Podcasts „Medizinrecht zum Feierabend“
#012 – Ärztliche Weiterbildung in der Arztpraxis
Worum geht es in dieser Episode?
Die Folge behandelt die ambulante Weiterbildung in Einzelpraxis, BAG und MVZ. Im Mittelpunkt stehen Weiterbildungsbefugnis, Arbeitsvertrag, Beschäftigungsumfang, Standort und Abrechnung. Fehler können dazu führen, dass Zeiten nicht anerkannt werden oder finanzielle Risiken entstehen.
Die Weiterbildung muss nicht nur auf dem Papier stimmen. Weiterbilder, Beschäftigungsumfang, Anleitung und tatsächlicher Einsatz müssen den Vorgaben der zuständigen Stellen entsprechen. Besonders bei mehreren Standorten oder größeren Praxisstrukturen lohnt sich eine genaue Abstimmung.
Gelingt die Vorbereitung, profitieren beide Seiten. Die Praxis gewinnt an Attraktivität und kann Nachwuchs früh binden. Weiterbildungsassistenten erhalten einen verlässlichen Rahmen für anerkannte Weiterbildungszeiten.
Für wen ist die Episode relevant?
Praxisinhaber, MVZ, weiterbildungsbefugte Ärzte, angestellte Fachärzte und Weiterbildungsassistenten.
Häufige Fragen
Was ist vor Beginn zu klären?
Weiterbildungsbefugnis, Genehmigungen, Arbeitsvertrag, Umfang und Standort.
Warum ist der Arbeitsvertrag wichtig?
Er muss Weiterbildungszweck und tatsächliche Beschäftigung korrekt abbilden.
Wie viel Vorlauf ist sinnvoll?
Mehrere Monate sind empfehlenswert, da Kammer und KV beteiligt sein können.
Wer erteilt die Weiterbildungsbefugnis?
In der Regel entscheidet die zuständige Ärztekammer über die Befugnis und deren Umfang.
Welche Risiken gibt es bei Fehlern?
Je nach Fall können Zeiten nicht anerkannt werden oder Probleme bei Abrechnung und Vergütung entstehen.
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