Medizin im Recht Rechtsanwälte PartG mbB
Medizinrecht zum Feierabend: Der Podcast
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#015 Praxisverkauf in der Umsetzung (Veröffentlicht am 02.09.2026)

30.09.2026 | Podcast

Mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag ist ein Praxisverkauf noch lange nicht abgeschlossen. Erst im Vollzug entscheidet sich, ob Personal, Patientenversorgung, Räume, Daten und Abrechnung ohne vermeidbare Brüche in die Verantwortung des Erwerbers übergehen.

In dieser Folge von „Medizinrecht zum Feierabend“ erläutert Rechtsanwalt Stefan Rohpeter, worauf es bei der praktischen Umsetzung einer Praxisübergabe ankommt.

Die gesamte Folge unseres Podcasts „Medizinrecht zum Feierabend“

Worum geht es in dieser Episode?

Im Mittelpunkt steht der Praxisverkauf als Übergang eines laufenden Betriebs. Neben Kaufpreis und Inventar müssen Zulassungsverfahren, Arbeitsverhältnisse, Patientenunterlagen, Mietvertrag, Versicherungen und der Übergabetag miteinander abgestimmt werden. Ein klarer Vollzugsplan hilft dabei, Voraussetzungen, Verantwortlichkeiten und Fristen frühzeitig sichtbar zu machen.

Besonders wichtig ist die Kommunikation mit den Mitarbeitenden. Liegt ein Betriebsübergang vor, können Arbeitsverhältnisse mit ihren bestehenden Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergehen. Die Beschäftigten müssen rechtzeitig und korrekt informiert werden. Ein möglicher Widerspruch und seine Folgen gehören deshalb in die Planung.

Auch Patientenakten sind kein frei übertragbarer Teil des Kaufgegenstands. Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz begrenzen den Zugriff auf Altakten. Für die konkrete Praxis braucht es ein passendes Konzept für Verwahrung, Information der Patienten und dokumentierte Zugriffsrechte.

Hinzu kommt das Nachbesetzungsverfahren. Eine Einigung zwischen Verkäufer und Käufer ersetzt nicht die Entscheidung des Zulassungsausschusses. Kaufvertrag und Zeitplan sollten deshalb Bedingungen, Fristen und eine Lösung für Verzögerungen oder einen ausbleibenden Vollzug vorsehen.

Für wen ist die Episode relevant?

Praxisabgeber, Kaufinteressenten, Praxisinhaber, BAG und MVZ, die eine Praxisübergabe vorbereiten oder umsetzen.

Häufige Fragen

Was gehört zum Vollzug eines Praxisverkaufs?

Neben der Kaufpreiszahlung müssen insbesondere Zulassung, Personal, Mietvertrag, Patientenunterlagen, Versicherungen, technische Zugänge und Schlüsselübergabe abgestimmt werden.

Gehen Arbeitsverhältnisse bei einer Praxisübernahme automatisch über?

Bei einem Betriebsübergang können die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit ihren geltenden Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergehen. Ob dies im Einzelfall vorliegt und welche Informationspflichten bestehen, muss geprüft werden.

Darf der Käufer Patientenakten sofort einsehen?

Nein. Der Praxiskauf allein berechtigt nicht zur freien Einsicht in Altakten. Schweigepflicht und Datenschutz erfordern eine tragfähige Grundlage und eine passende organisatorische Umsetzung.

Ist der Wunschkäufer im Nachbesetzungsverfahren sicher?

Nein. In einem zulassungsrechtlichen Nachbesetzungsverfahren trifft der Zulassungsausschuss die Entscheidung. Der Kaufvertrag sollte dieses Risiko und mögliche Verzögerungen berücksichtigen.

Warum ist der Mietvertrag beim Praxisverkauf so wichtig?

Ohne gesicherte Räume kann die Praxis am geplanten Standort oft nicht fortgeführt werden. Eine notwendige Zustimmung des Vermieters oder ein neuer Vertrag sollte deshalb rechtzeitig geklärt werden.

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