#016 Praxis-Zusammenschluss: Was vorher geklärt sein muss (Veröffentlicht am 07.10.2026)
Wenn Ärzte eine gemeinsame Praxis gründen, zwei bestehende Praxen zusammenführen oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen, reicht ein guter Gesellschaftsvertrag allein nicht aus. Entscheidend ist, dass die Beteiligten ihre Erwartungen, Interessen und Vorstellungen von der Zusammenarbeit rechtzeitig offenlegen.
In dieser Folge von „Medizinrecht zum Feierabend“ sprechen die Rechtsanwälte Stefan Rohpeter und Sebastian Kierer darüber, welche Fragen vor einem Praxiszusammenschluss geklärt werden sollten. Sebastian Kierer kennt die Situation dabei nicht nur aus der Beratung. Als neuer Gesellschafter der Kanzlei bringt er auch seine persönlichen Erfahrungen aus dem eigenen Einstieg ein.
Die gesamte Folge unseres Podcasts „Medizinrecht zum Feierabend“
Worum geht es in dieser Episode?
Ein Praxiszusammenschluss kann sehr unterschiedliche Formen annehmen. Zwei bislang selbstständige Praxen können zu einer gemeinsamen Struktur werden. Eine bestehende Praxis kann einen weiteren Gesellschafter aufnehmen. Ebenso kann ein Arzt den Anteil eines ausscheidenden Partners übernehmen.
Jede dieser Konstellationen bringt eigene rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Fragen mit sich. Im Innenverhältnis geht es unter anderem um Entscheidungsbefugnisse, Gewinnverteilung, Investitionen, Verantwortlichkeiten und den späteren Ausstieg. Im Verhältnis zu Dritten müssen beispielsweise Mietverträge, Arbeitsverhältnisse, Darlehen und weitere laufende Verträge berücksichtigt werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Zusammensetzung der künftigen Partnerschaft. Unterschiedliche Lebensphasen können zu unterschiedlichen Interessen führen. Während ein jüngerer Gesellschafter langfristig investieren und die Praxis weiterentwickeln möchte, beschäftigen sich ältere Partner möglicherweise bereits mit Nachfolge und Ausscheiden. Solche Unterschiede sind kein Hindernis. Sie sollten jedoch frühzeitig besprochen und vertraglich sinnvoll abgebildet werden.
Bei der Zusammenführung zweier Praxen treffen außerdem gewachsene Kulturen aufeinander. Führungsstil, Arbeitsabläufe, Vergütungsmodelle und Zusatzleistungen können deutlich voneinander abweichen. Werden die Teams künftig gemeinsam geführt, braucht es klare Zuständigkeiten und möglichst einheitliche Entscheidungen.
Auch der Wert der beteiligten Praxen kann zum Konfliktthema werden. Bewertungsmethoden liefern eine Orientierung, ersetzen aber keine Verständigung zwischen den Beteiligten. Entscheidend ist, welche Lösung wirtschaftlich tragfähig ist und von allen Seiten akzeptiert werden kann.
Der Gesellschaftsvertrag hält am Ende fest, was die Beteiligten zuvor miteinander geklärt haben. Der eigentliche Wert der Beratung liegt deshalb nicht nur in der Formulierung des Vertrags. Ebenso wichtig ist der gemeinsame Diskussionsprozess. Er macht unterschiedliche Erwartungen sichtbar und bringt auch Fragen auf den Tisch, die innerhalb der künftigen Partnerschaft möglicherweise nur ungern angesprochen werden.
Für wen ist die Episode relevant?
Für Praxisinhaber, niedergelassene Ärzte, künftige Gesellschafter, Berufsausübungsgemeinschaften und ärztliche Teams, die eine gemeinsame Praxis planen, erweitern oder neu strukturieren möchten.
Häufige Fragen
Welche Formen eines Praxiszusammenschlusses gibt es?
Welche Themen sollten vor einem Praxiszusammenschluss besprochen werden?
Was ist bei der Zusammenführung von Praxisteams zu beachten?
Welche Rolle spielt die Bewertung der Praxen?
Sollte ein neuer Gesellschafter zunächst angestellt mitarbeiten?
Was sollte für den späteren Ausstieg geregelt werden?
Wann sollte rechtliche Beratung einbezogen werden?
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