#017 Weniger Honorar, gleiche Pflichten? Was auf Ihre Praxis zukommt (Veröffentlicht am 04.11.2026)
Weniger zusätzliche Vergütung, neue Budgets und offene Fragen zur Umsetzung: Wie lässt sich eine Praxis wirtschaftlich planen, wenn sich die Rahmenbedingungen laufend verändern? Die Diskussion um das GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschäftigt viele Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten.
In dieser Folge von „Medizinrecht zum Feierabend“ sprechen die Rechtsanwälte Stefan Rohpeter und Lisa Schmidt mit Moderator Christian Holzhausen über die im Aufnahmezeitpunkt diskutierten Änderungen und ihre möglichen Folgen für den Praxisalltag. Sie erklären, warum eine geringere Vergütung nicht automatisch weniger Pflichten bedeutet und weshalb vermeintlich einfache Auswege sorgfältig geprüft werden müssen.
Die gesamte Folge unseres Podcasts „Medizinrecht zum Feierabend“
Worum geht es in dieser Episode?
Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter Kostendruck. Das Gespräch setzt bei der Frage an, wie der Gesetzgeber die Entwicklung der Beiträge begrenzen möchte und welche Rolle dabei die ambulante Versorgung spielt. Für Praxen steht hinter der politischen Debatte eine konkrete wirtschaftliche Frage: Welche Leistungen lassen sich künftig noch verlässlich kalkulieren?
Lisa Schmidt benennt Beispiele aus dem zum Aufnahmezeitpunkt diskutierten Maßnahmenpaket. Dazu gehören die zusätzliche Vergütung für das Befüllen der elektronischen Patientenakte, die Vergütung bestimmter Vorsorgeleistungen sowie Fälle, die über die Terminservicestelle oder durch hausärztliche Vermittlung in die Praxis kommen. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen einer entfallenden Zusatzvergütung und einem vollständigen Wegfall der Bezahlung einer Behandlung.
Stefan Rohpeter erläutert, was eine Überführung bislang extrabudgetär vergüteter Leistungen in Budgets für die Praxis bedeutet. Bleiben Aufwand und Behandlungspflichten bestehen, während die spätere Vergütung schwerer vorhersehbar wird, geraten Kalkulation, Investitionsentscheidungen und Terminplanung unter Druck. Zugleich zeigt das Gespräch, wie schnell einzelne Reformvorhaben erneut verändert werden können.
Die Folgen unterscheiden sich nach Fachgebiet. Besprochen werden technische Leistungen, ambulante Operationen und die Versorgung mit Zytostatika. Ein eigener Schwerpunkt liegt auf der Psychotherapie: Dort ist die erbrachte Leistung besonders eng an die persönliche Behandlungszeit gebunden. Eine geringere Vergütung lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres durch mehr Termine ausgleichen.
Im zweiten Teil geht es um Fragen aus der Beratung. Können Praxen künftig stärker auf Privatpatienten setzen? Lassen sich einzelne Leistungen aus dem Angebot für gesetzlich Versicherte herausnehmen? Welche Bedeutung haben bestehende Genehmigungen und die mit einer vertragsärztlichen Zulassung verbundenen Pflichten? Lisa Schmidt und Stefan Rohpeter erläutern, weshalb solche Entscheidungen sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Grenzen berühren.
Auch Selbstzahlerangebote und die Gestaltung der Sprechstunden werden eingeordnet. Im Gespräch wird deutlich, dass eine Mindestzahl an Sprechstunden keine pauschale Antwort auf alle weiteren Behandlungspflichten liefert. Wer zusätzliche private Angebote plant, muss außerdem transparent kommunizieren, welche Leistung ein Patient in Anspruch nimmt und welche Kosten damit verbunden sind.
Zum Schluss richten die Gesprächspartner den Blick auf die weitere Umsetzung und auf diskutierte Zweitmeinungsverfahren. Gesetzliche Vorgaben, regionale Regelungen und organisatorische Abläufe müssen ineinandergreifen. Für die Praxis lautet die zentrale Empfehlung aus dem Gespräch: die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, die eigene Situation nüchtern kalkulieren und weitreichende Veränderungen auf belastbare Rahmenbedingungen stützen.
Für wen ist die Episode relevant?
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Praxisinhaber, Verantwortliche in Berufsausübungsgemeinschaften und medizinischen Versorgungszentren sowie Praxisteams, die Vergütung, Terminvergabe und Leistungsangebot vorausschauend planen möchten.
Häufige Fragen
Was steht beim GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Mittelpunkt der Folge?
Die Gesprächspartner ordnen die im Oktober 2026 diskutierten Maßnahmen zur Begrenzung der Kostenentwicklung ein. Im Mittelpunkt stehen mögliche Veränderungen der Vergütung und die Frage, was diese für die wirtschaftliche Planung ambulanter Praxen bedeuten.
Bedeutet der Wegfall einer Zusatzvergütung, dass eine Behandlung gar nicht mehr bezahlt wird?
Diese Gleichsetzung greift nach der Erläuterung im Gespräch zu kurz. Zu unterscheiden sind zusätzliche Vergütungsanreize, die reguläre Bezahlung der Behandlung und eine mögliche Einbeziehung von Leistungen in Budgets. Welche Folgen entstehen, hängt von der jeweiligen Regelung ab.
Warum wird die Planbarkeit einer Praxis zum Problem?
Stefan Rohpeter beschreibt die Schwierigkeit, Personal, Räume und Leistungen zu kalkulieren, wenn der Aufwand feststeht, die spätere Vergütung aber unsicher ist. Besonders relevant wird das bei Investitionen und bei Leistungen mit hohen laufenden Kosten.
Warum wird die Psychotherapie gesondert besprochen?
Psychotherapeutische Behandlung ist besonders eng an persönliche Zeit gebunden. Im Gespräch wird erläutert, weshalb eine Praxis geringere Einnahmen daher nur begrenzt durch zusätzliche Behandlungen oder Einsparungen ausgleichen kann.
Können Privatpatienten und Selbstzahlerangebote die Lösung sein?
Die Folge behandelt solche Überlegungen als individuelle Gestaltungsfragen. Die Gesprächspartner verweisen auf bestehende Pflichten und die notwendige wirtschaftliche Kalkulation. Ein größeres privates Angebot trägt nur, wenn auch Nachfrage, Auslastung und rechtliche Voraussetzungen dazu passen.
Sollten Praxen ihre Terminvergabe sofort umstellen?
Im Gespräch wird vor vorschnellen Reaktionen gewarnt. Sinnvoll ist, mögliche Auswirkungen zu prüfen und die weitere Entwicklung zu verfolgen. Ob und wie Termine oder Leistungsangebote angepasst werden, lässt sich erst anhand der konkreten Vorgaben und der jeweiligen Praxissituation beurteilen.
Gibt die Episode den endgültigen Rechtsstand für 2027 wieder?
Nein. Die Aufnahme stammt aus Oktober 2026 und bildet den damaligen Diskussionsstand ab. Im Gespräch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Vorhaben, Zeitpunkte und Einzelheiten der Umsetzung noch verändern können.
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