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Medizinrecht zum Feierabend: Der Podcast
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#002 Gesellschaftsverträge im Wandel der Jahre

31.07.2026 | Podcast

Ein Gesellschaftsvertrag für eine Arztpraxis sollte nicht nur die Gründung regeln. Er muss Zusammenarbeit, Gewinnverteilung, Entscheidungsrechte, Krankheit, Arbeitszeitveränderungen, Ausstieg und Abfindung so abbilden, dass die Praxis auch bei Konflikten handlungsfähig bleibt.

Hören Sie hier die gesamte Folge unseres Podcasts „Medizinrecht zum Feierabend“

#002 Gesellschaftsverträge im Wandel der Jahre

Medizinrecht zum Feierabend

#002 Gesellschaftsverträge im Wandel der Jahre

Worum geht es in dieser Episode?

Diese Episode erklärt, warum der Gesellschaftsvertrag in ärztlichen Kooperationen weit mehr ist als ein Dokument für Zulassungsausschuss oder Finanzamt. Er ist die Grundlage für den gemeinsamen Praxisalltag. Stefan Rohpeter macht deutlich, dass viele Konflikte nicht aus bösem Willen entstehen, sondern aus ungeklärten Erwartungen: Wer arbeitet wie viel? Wer übernimmt Personalführung? Wie werden Gewinne verteilt? Was passiert bei Krankheit oder bei veränderten Lebensentwürfen?

Gerade Berufsausübungsgemeinschaften sind auf Dauer angelegt. Deshalb sollte der Vertrag nicht nur den guten Start beschreiben, sondern auch den schlechten Tag mitdenken. Besonders wichtig sind klare Regelungen zu Einlage, Beteiligung, Beschlussfassung, Vertretung, Gewinnverteilung und Ausscheiden.

Für wen ist die Episode relevant?

Relevant ist die Folge für Ärztinnen und Ärzte, die gemeinsam eine BAG gründen, in eine bestehende Praxis einsteigen oder ihren bestehenden Gesellschaftsvertrag überprüfen möchten.

Häufige Fragen

Warum ist ein Gesellschaftsvertrag für Ärzte wichtig?

Weil er die wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Grundlagen der gemeinsamen Berufsausübung regelt.

Wann sollte der Vertrag überprüft werden?

Immer dann, wenn sich Arbeitszeiten, Rollen, Praxisstruktur, wirtschaftliche Erwartungen oder persönliche Lebenssituationen verändern.

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