Medizin im Recht Rechtsanwälte PartG mbB
Medizinrecht zum Feierabend: Der Podcast
Medizin im Recht Rechtsanwälte PartG mbB
Medizinrecht zum Feierabend: Der Podcast

#007 Kooperation zwischen Praxis und Krankenhaus (Veröffentlicht am 20.09.2023)

30.09.2023 | Podcast

Kooperationen zwischen Arztpraxis und Krankenhaus können die Versorgung sinnvoll ergänzen. Rechtlich kommt es darauf an, dass die medizinische Indikation unabhängig bleibt.

In dieser Folge von „Medizinrecht zum Feierabend“ ordnen Rechtsanwalt Stefan Rohpeter die wichtigsten Fragen praxisnah ein.

Hören Sie hier die gesamte Folge unseres Podcasts „Medizinrecht zum Feierabend“

#007 – Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Ärzten

Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Ärzten

Worum geht es in dieser Episode?

Die Episode beleuchtet Konsiliar und Belegarzttätigkeit, Zusammenarbeit mit MVZ sowie externe ärztliche Unterstützung im Krankenhaus. Sie zeigt, wann Vergütungen, Boni oder organisatorische Abläufe problematisch werden können, wenn sie an Patientenzuweisungen anknüpfen.

Rechtlich kommt es nicht allein auf die Überschrift eines Vertrags an. Maßgeblich ist, wie die Beteiligten tatsächlich zusammenarbeiten, wer welche Leistung erbringt und ob die Vergütung sachlich gerechtfertigt ist. Unklare Formulierungen können in diesem Bereich erhebliche Folgen haben.

Die Folge hilft, medizinisch sinnvolle Zusammenarbeit von riskanten Anreizstrukturen zu unterscheiden. Verträge, Kommunikationswege und Vergütungsmodelle sollten deshalb vor dem Start fachlich geprüft und im Praxisalltag transparent umgesetzt werden.

Für wen ist die Episode relevant?

Niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, MVZ, Chefärzte und ärztliche Leiter.

Häufige Fragen

Wann wird eine Kooperation riskant?

Wenn wirtschaftliche Vorteile für Zuweisungen gewährt werden oder medizinische Entscheidungen beeinflussen können.

Warum ist die Indikation zentral?

Die Behandlung muss am Bedarf des Patienten ausgerichtet bleiben.

Was ist bei Honorararzttätigkeit zu beachten?

Die Einbindung in die Krankenhausorganisation kann sozialversicherungsrechtliche Fragen auslösen.

Was ist bei Vergütungen zu beachten?

Vergütungen müssen für eine tatsächlich erbrachte Leistung vereinbart sein und dürfen nicht verdeckt die Zuweisung von Patienten belohnen.

Warum ist der Vertrag allein nicht genug?

Auch ein gut formulierter Vertrag schützt nicht, wenn die gelebte Zusammenarbeit davon abweicht.

Niederlassung Darmstadt

Nieder-Ramstädter Str. 18-20
64283 Darmstadt

0 61 51 /  9 69 82 - 11

Niederlassung Kassel

Wilhelmshöher Allee 262
34131 Kassel

05 61 / 81 67 18 - 18

Medizin im Recht - Newsletter

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von KlickTipp Newsletter. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen