#013 Kooperationsmodelle für Arztpraxen (Veröffentlicht am 13.12.2023)
Kooperationsmodelle eröffnen Arztpraxen neue Möglichkeiten. Entscheidend ist, die gewählte Form rechtlich passend aufzusetzen und im Alltag konsequent zu leben.
In dieser Folge von „Medizinrecht zum Feierabend“ ordnen Rechtsanwalt Stefan Rohpeter die wichtigsten Fragen praxisnah ein.
Hören Sie hier die gesamte Folge unseres Podcasts „Medizinrecht zum Feierabend“
#13 – Kooperationen der Arztpraxis: Modelle und Auswirkungen
Worum geht es in dieser Episode?
Die Episode ordnet Berufsausübungsgemeinschaft, Teilberufsausübungsgemeinschaft, überörtliche Zusammenarbeit und MVZ ein. Sie erklärt die Rolle des Zulassungsausschusses und die Grenzen von reinen Abrechnungsmodellen oder Zuweisungsmodellen. Eine Kooperation braucht einen echten gemeinsamen Beitrag zur Versorgung.
Die Wahl der Struktur sollte dem Versorgungsziel folgen. Eine Praxisgemeinschaft eignet sich für andere Ziele als eine Berufsausübungsgemeinschaft. Wer Patienten gemeinsam behandelt und abrechnet, braucht eine andere rechtliche Grundlage als Ärzte, die vor allem Infrastruktur teilen.
Wichtig ist auch die Umsetzung nach der Genehmigung. Zuständigkeiten, Abrechnung und Außendarstellung müssen zum Modell passen. So lassen sich Vorteile gemeinsamer Versorgung nutzen, ohne vermeidbare Konflikte mit Berufsrecht oder Vertragsarztrecht zu schaffen.
Für wen ist die Episode relevant?
Ärztinnen und Ärzte, die eine Berufsausübungsgemeinschaft, Teilberufsausübungsgemeinschaft, überörtliche Kooperation oder ein MVZ planen.
Häufige Fragen
Welche Kooperationsform passt?
Das hängt von Versorgungsziel, Fachgebieten, Standorten und gewünschter wirtschaftlicher Zusammenarbeit ab.
Wann ist eine Genehmigung nötig?
Viele vertragsärztliche Kooperationsformen benötigen sie vor Beginn.
Warum ist die tatsächliche Umsetzung wichtig?
Vertrag, Antrag und gelebte Zusammenarbeit müssen übereinstimmen.
Was unterscheidet Praxisgemeinschaft und BAG?
In einer Praxisgemeinschaft bleiben die Praxen wirtschaftlich getrennt. In einer BAG wird die ärztliche Tätigkeit gemeinschaftlich ausgeübt und abgerechnet.
Was ist eine Teil BAG?
Sie ist eine Kooperation für einen begrenzten Teil der ärztlichen Tätigkeit und braucht eine sorgfältige rechtliche Gestaltung.
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