#014 Praxisstart zum Jahreswechsel (Veröffentlicht am 27.12.2023)
Der Jahreswechsel ist für viele Arztpraxen ein wichtiger Stichtag. Wer eine Übernahme oder Strukturänderung plant, sollte die Vorbereitung lange vorher beginnen.
In dieser Folge von „Medizinrecht zum Feierabend“ ordnen Rechtsanwalt Stefan Rohpeter die wichtigsten Fragen praxisnah ein.
Hören Sie hier die gesamte Folge unseres Podcasts „Medizinrecht zum Feierabend“
#014 Medizinrecht zum Jahreswechsel
Worum geht es in dieser Episode?
Die Folge verbindet Rückblick und Praxischeck. Sie behandelt die Übergabe einer Praxis, Software, Abrechnungsnummern, Mitarbeitendenkommunikation und offene Quartalsfragen. Damit rechtliche Wirksamkeit und Praxisalltag zusammenpassen, braucht es einen abgestimmten Zeitplan.
Der Jahreswechsel bietet auch die Chance für einen geordneten Blick auf offene Punkte. Sind Verträge, Zuständigkeiten und Zugänge eingerichtet? Wissen Mitarbeitende, welche Abläufe sich ändern? Sind Abrechnung und Kommunikation mit Patienten vorbereitet?
Die Folge zeigt, dass eine erfolgreiche Übernahme nicht an der Unterschrift endet. Gerade der erste Behandlungstag entscheidet darüber, ob sich Patienten und Team gut orientieren können und die Praxis wirtschaftlich stabil in das neue Jahr startet.
Für wen ist die Episode relevant?
Praxisübernehmer, Praxisabgeber, Gesellschafter, MVZ und Ärztinnen oder Ärzte mit geplanten Änderungen zum Jahresbeginn.
Häufige Fragen
Was sollte vor dem Start geklärt sein?
Zulassung, Verträge, Software, Abrechnung, Mitarbeitende und Patientenkommunikation.
Warum ist der Jahreswechsel anspruchsvoll?
Mehrere organisatorische und rechtliche Änderungen treffen auf einen festen Stichtag.
Was gehört in den Strukturcheck?
Gesellschaft, Abrechnung, Weiterbildung, Zuständigkeiten und laufende Verträge.
Wann sollte die Vorbereitung beginnen?
Je früher Zulassung, Verträge, Software und Kommunikation geplant werden, desto besser lassen sich Abhängigkeiten steuern.
Was passiert mit offenen Abrechnungen?
Zuständigkeiten, Fristen und Datenübergabe sollten vor dem Stichtag klar geregelt sein.
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