Medizin im Recht Rechtsanwälte PartG mbB
Medizinrecht zum Feierabend: Der Podcast
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#006 Zusammenschluss von Gesellschaftern (Veröffentlicht am 06.09.2023)

30.09.2023 | Podcast

Wer eine Arztpraxis mit anderen Ärztinnen oder Ärzten gemeinsam führen möchte, trifft eine Entscheidung mit langfristigen Folgen. Ob zwei Praxen zusammengeführt werden, ein neuer Partner in eine bestehende Praxis eintritt oder ein Gesellschafter ersetzt wird: Praxiswert, Entscheidungsrechte, Gewinnverteilung und ein möglicher späterer Ausstieg müssen von Beginn an zusammenpassen.

In dieser Folge von „Medizinrecht zum Feierabend“ sprechen Rechtsanwalt Stefan Rohpeter darüber, wie sich ein Praxiszusammenschluss rechtlich und wirtschaftlich tragfähig vorbereiten lässt.

Hören Sie hier die gesamte Folge unseres Podcasts „Medizinrecht zum Feierabend“

Praxisbetrieb: Grundlegende Spielregeln für Ärzte

Worum geht es in dieser Episode?

Im Mittelpunkt stehen die unterschiedlichen Wege in eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft. Ein Zusammenschluss zweier bestehender Praxen ist etwas anderes als der Eintritt eines Arztes in eine gewachsene Praxis oder die Nachfolge für einen ausscheidenden Partner. Für jedes Modell braucht es eine passende Gestaltung.

Die Folge zeigt, welche Fragen vor dem Gesellschaftsvertrag geklärt werden sollten: Was bringt jeder Partner ein? Wie werden Gewinn, Verantwortung und Entscheidungen verteilt? Wie wird ein Praxisanteil bewertet? Und was passiert, wenn die Zusammenarbeit früher als erwartet endet?

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Abfindung und einer möglichen Erprobungsphase. Sie kann sinnvoll sein, wenn sich die künftigen Partner erst im Praxisalltag kennenlernen. Sie muss aber auch regeln, wer bei einer Trennung den Anteil übernimmt, wie die Zahlung finanziert wird und welche Folgen dies für die Praxis hat.

Für wen ist die Episode relevant?

Ärztinnen und Ärzte, die eine Berufsausübungsgemeinschaft gründen, in eine bestehende Praxis eintreten oder einen Praxispartner aufnehmen möchten.

Häufige Fragen

Was muss vor einem Praxiszusammenschluss geklärt werden?

Zuerst sollte das konkrete Modell feststehen. Entscheidend sind insbesondere die Ausgangspraxen, die Beiträge der Beteiligten, Beteiligungsquoten, Stimmrechte, Gewinnverteilung, Praxiswert und die Regeln für einen späteren Ausstieg.

Was unterscheidet eine Berufsausübungsgemeinschaft von einer Praxisgemeinschaft?

In einer Berufsausübungsgemeinschaft arbeiten die Ärzte medizinisch und wirtschaftlich gemeinsam und rechnen gemeinsam ab. Eine Praxisgemeinschaft beschränkt sich dagegen grundsätzlich auf die gemeinsame Nutzung etwa von Räumen, Personal oder Geräten, während die einzelnen Praxen selbstständig bleiben.

Muss ein neuer Gesellschafter einen Kaufpreis zahlen?

Das hängt von der Ausgangslage und der vereinbarten Beteiligung ab. Wenn ein neuer Partner an einer bestehenden Praxis und ihrem Wert beteiligt wird, kann ein Kaufpreis erforderlich sein. Denkbar sind auch andere Modelle. Diese müssen jedoch zu Gewinnverteilung, Abfindung, Finanzierung und den Anforderungen an eine echte Gesellschafterstellung passen.

Wie wird die Abfindung eines ausscheidenden Praxispartners geregelt?

Der Gesellschaftsvertrag sollte Bewertungsstichtag, Berechnungsmethode, Zahlungsweise und den Umgang mit besonderen Entwicklungen der Praxis festlegen. Starre Formeln können später unpassend werden, wenn sich Erträge, Kosten oder die Nachfrage nach einer Praxis deutlich verändern.

Ist eine Erprobungsphase für neue Gesellschafter möglich?

Eine zeitlich begrenzte Erprobungsphase kann in Betracht kommen. Sie muss jedoch fair ausgestaltet sein und insbesondere klären, wer bei einer Trennung den Anteil übernimmt, welche Abfindung gezahlt wird und wie die Zulassung sowie der Praxisbetrieb gesichert werden.

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