Wir helfen unseren Mandanten, sich im berufsrechtlich und vertragsarztrechtlich sowie wettbewerbs-, datenschutz- und strafrechtlich zulässigen Rahmen sicher zu bewegen.
Wir helfen, im Kampf mit unübersichtlichen Abrechnungsregelungen den Durchblick zu bewahren und erfolgreich zu agieren sowie gegen Regresse und Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorzugehen oder diese von Anfang an zu vermeiden.
Wir helfen bei Problemen mit den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenversicherungen und übernehmen die Vertretung in allen außergerichtlichen, aber auch in streitigen Verfahren vor den Zivilgerichten, der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie den Heilberufsgerichten aber auch in Mediation- und Schlichtungsverfahren.
Wir arbeiten seit Jahren eng mit hoch spezialisierten Strafverteidigern, Fachanwälten für Arbeitsrecht, Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatern zusammen, um rasch und umfassend Lösungen für ihre Fragestellungen zu erarbeiten.
Ob Zulassung, Job-Sharing, ausgelagerter Praxisteil, Anstellungen im Krankenhaus oder Ärzte-Kooperationen, Aufbau von Screening-Einheiten und vieles andere mehr, wir begleiten Sie in allen medizinrechtlichen Bereichen individuell und auf höchstem Niveau.
Das oft unübersichtliche Abrechnungssystem vollziehen wir für die Ärzte und Krankenhäuser nach und sind seit Jahren eine der wenigen bundesweit agierenden Kanzleien, die Grundsatzurteile in Honorarstreitigkeiten erstritten haben.
Die kontinuierliche Begleitung von Ärzten in Abrechnungsverfahren praktizieren wir seit 1993. Die systematische Beschäftigung mit deren Honorarabrechnungen setzt uns in die Lage, individuell zu beraten, Fehlerquellen zu beseitigen sowie Steigerungspotentiale zu erkennen.