Gesellschaftsrechtliche, berufsrechtliche, medizinrechtliche und vertragsärztliche Fragestellungen rund um den Arzt oder Zahnarzt, das Unternehmen oder das Krankenhaus, einschließlich Abrechnungsfragen und vieles mehr. Als Beispiele wären zu nennen:
Auch nach fast 30 Jahren erfolgreicher, anwaltliche Tätigkeit im Medizinrecht ist meine Neugier auf die medizinrechtlichen Fragestellungen meiner Mandanten ungebremst. Die Vielfalt dieses Fachbereichs motiviert mich täglich und stellt ebenso hohe Anforderungen an meine juristischen Kenntnisse wie an meine Kreativität und mein strategisches Denken.
Das Medizinrecht stellt für mich Profession und Passion zugleich dar. Kein anderes Rechtsgebiet ist in gleichem Maße im ständigen Wandel begriffen. Das fasziniert mich und fordert mich heraus.
Meine Kommunikationsstärke, mein Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit, kooperativ auf andere zuzugehen, helfen mir, meinen mir sehr am Herzen liegenden Mandanten stimmige Lösungen anzubieten, damit sie sich auf ihre eigentliche Profession konzentrieren können.
Der Radiologe: Kooperationsmöglichkeiten bei Radiologen und Rechtsprechung im Honorarabrechnungsbereich, ab 1994 Vorträge unter anderem beim Berufsverband der Deutschen Radiologen und Nuklearmediziner (heute BDR), der NORANUK (Notgemeinschaft der Radiologen und Nuklearmediziner), im Referenzzentrum Mammographie Screening Wiesbaden, der Gesundheitsindustrie, in spezialisierten Arbeitskreisen für Medizinrechtler (s.o.)