Gesellschaftsrechtliche, berufsrechtliche, medizinrechtliche und vertragsärztliche Fragestellungen rund um den Arzt oder Zahnarzt, das Unternehmen oder das Krankenhaus, einschließlich Abrechnungsfragen und vieles mehr. Als Beispiele wären zu nennen:
Ich bin bevorzugt beratend und rechtsgestaltend tätig. Aktuelle Entwicklungen am Rechts- und Wirtschaftsmarkt früh in den Fokus zu nehmen sind dafür grundlegende Voraussetzung. Als Rechtsgestalterin ist es unerlässlich, medizinrechtliche, wirtschafts- und steuerrechtliche Zusammenhänge zu erkennen und aufeinander abzustimmen, um eine optimale Strategie entwickeln zu können. Nur im Zusammenspiel dieser Bereiche ist das im Ergebnis Beste für unsere Mandanten zu erreichen. Hierfür ist ein konstruktiver Austausch intern und extern, insbesondere auch mit Wirtschafts- und Steuerberatern essentiell.
Ich bin neugierig und absolut interessiert an meinem jeweiligen Gegenüber und ebenso passioniert dabei, zu erfahren, was meine Mandanten und/ oder die jeweiligen Verhandlungspartner motiviert, was sie wirklich wollen und welche Ziele im Ergebnis erreicht werden sollen. In der Umsetzung verfahre ich professionell, im rechtlichen Rahmen kreativ, kommunikativ und empathisch.
Der Radiologe: Kooperationsmöglichkeiten bei Radiologen und Rechtsprechung im Honorarabrechnungsbereich, ab 1994 Vorträge unter anderem beim Berufsverband der Deutschen Radiologen und Nuklearmediziner (heute BDR), der NORANUK (Notgemeinschaft der Radiologen und Nuklearmediziner), im Referenzzentrum Mammographie Screening Wiesbaden, der Gesundheitsindustrie, in spezialisierten Arbeitskreisen für Medizinrechtler (s.o.)