Gesellschaftsrechtliche, berufsrechtliche, medizinrechtliche und vertragsärztliche Fragestellungen rund um den Arzt oder Zahnarzt, das Unternehmen oder das Krankenhaus. Als Beispiele wären zu nennen:
Medizinische Versorgung ist Kooperation. Wenn Menschen miteinander leben und arbeiten, treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Als Jurist kann man helfen, diese Interessen in einen Gleichklang zu bringen und Sicherheit für die Akteure zu erreichen.
Als Rechtsanwalt ist man nicht nur rechtlicher Berater, sondern nimmt auch bei der mittel- und langfristigen Strategie eine wichtige Rolle ein. Langfristige Ziele umsetzbar zu machen ist der Reiz dieser Tätigkeit.
Seit vielen Jahren referiert Herr Rohpeter im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater zu sämtlichen praxisrelevanten Themen des Gesundheitsrechts insbesondere für Ärztenetze, Fortbildungsinstitute und sonstige Veranstalter und anlässlich von Inhouse-Schulungen.