Gesellschaftsrechtliche, berufsrechtliche, medizinrechtliche und vertragsärztliche Fragestellungen rund um den Arzt oder Zahnarzt, das Unternehmen oder das Krankenhaus. Als Beispiele wären zu nennen:
Medizinische Versorgung ist Kooperation. Wenn Menschen miteinander leben und arbeiten, treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Als Jurist kann man helfen, diese Interessen in einen Gleichklang zu bringen und Sicherheit für die Akteure zu erreichen.
Als Rechtsanwalt muss man verstehen, was für den Mandanten das Beste ist oder sein kann. Dies in einem überregulierten Markt so zu gestalten, dass der Einzelne seinen Beruf in der Form ausüben kann, wie er es möchte, ist der Antrieb für meine Tätigkeit.
Seit vielen Jahren referiert Herr Rohpeter im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater zu sämtlichen praxisrelevanten Themen des Gesundheitsrechts insbesondere für Ärztenetze, Fortbildungsinstitute und sonstige Veranstalter und anlässlich von Inhouse-Schulungen.