Stefan Rohpeter
Stefan Rohpeter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Stefan Rohpeter
Stefan Rohpeter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Stefan Rohpeter
Stefan Rohpeter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

 
 

Beruflicher Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen
  • Tätigkeit u.a. in Wirtschaftskanzlei
  • Von 2004 bis 2011 Aufbau der Abteilung Medizinrecht bei Dithmar Westhelle Assenmacher Zwingmann & Partner
  • 2007 Fachanwalt für Medizinrecht
  • 2007 Referent des IFU-Instituts
  • 2008 Abschluss des Health Care Management Zusatzstudiums in Marburg
  • 2011 bis 2020 Gründung und Erweiterung der Medizinrechtskanzlei Rohpeter
  • Seit 2013 Referent des IBG Privates Institut für Beratung im Gesundheitswesen

Tätigkeitsgebiete

Gesellschaftsrechtliche, berufsrechtliche, medizinrechtliche und vertragsärztliche Fragestellungen rund um den Arzt oder Zahnarzt, das Unternehmen oder das Krankenhaus. Als Beispiele wären zu nennen:

  • Zulassung, Teilzulassung, Sonderbedarfszulassung, Ermächtigung
  • Zweigpraxis, Leistungserbringergemeinschaft, Praxisverbund
  • Berufsausübungsgemeinschaften, Teilberufsausübungsgemeinschaften
  • Organisationsgemeinschaften (Apparategemeinschaft / Praxisgemeinschaft)
  • Praxiskauf- und -verkauf, Anteilsverkauf und Anteilsübernahme
  • Begleitung und Realisierung von ambulanten Ärzte(kompetenz)zentren
  • Ärztenetze
  • örtliche und überörtliche Ärzte-Kooperationen
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Gründung und Begleitung von Managementgesellschaften
  • Trägergesellschaften
  • Betreibergesellschaften
  • Begleitung von Outsourcing-Projekten
  • Zusammenschlüsse von Arztpraxen und sonstigen
  • Beratung von Städten und Kommunen im Rahmen ärztlicher Versorgungsprojekte

Persönliche Motivation

Medizinische Versorgung ist Kooperation. Wenn Menschen miteinander leben und arbeiten, treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Als Jurist kann man helfen, diese Interessen in einen Gleichklang zu bringen und Sicherheit für die Akteure zu erreichen.

Als Rechtsanwalt ist man nicht nur rechtlicher Berater, sondern nimmt auch bei der mittel- und langfristigen Strategie eine wichtige Rolle ein. Langfristige Ziele umsetzbar zu machen ist der Reiz dieser Tätigkeit.


Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.
  • Vorstand der Fortbildungsvereins für Heilberufe e.V.

Veröffentlichungen

  • „Ein Medizinisches Versorgungszentrum macht auch in der Kleinstadt Sinn“, F+W führen und wirtschaften im Krankenhaus 4/2005
  • „Wirtschaftlichkeitsprüfung und ärztliche Therapiefreiheit“, Hessisches Ärzteblatt 10/2005, S. 672
  • „Kampf um Patienten mit illegalen Mitteln“, f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus, 06/2006
  • „Regelleistungsvolumen leicht gemacht“, Deutsche Ärzteakademie 2009
  • „Ärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten“, Der Landkreis 11/2014
  • „Die Abrechnung der Privaten Krankenversicherung in der Arztpraxis, Rohpeter, Wendland, Basche geb. Sprotte 2015
  • Anmerkung zu BSG, Urt. V. 11.12.2019 – B 6 KA 12/18 R, Sachkostenberücksichtigung bei umsatzabhängiger erweiterter Honorarverteilung, Medizinrecht 2020, S. 946 ff.

Vortragstätigkeiten

Seit vielen Jahren referiert Herr Rohpeter im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater zu sämtlichen praxisrelevanten Themen des Gesundheitsrechts insbesondere für Ärztenetze, Fortbildungsinstitute und sonstige Veranstalter und anlässlich von Inhouse-Schulungen.

 

Rohpeter, Schwinn & Damm

Anwaltskanzlei für Medizinrecht

Nieder-Ramstädter Str. 18-20
64283 Darmstadt

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