Krankenhäuser müssen immer stärker wirtschaftliche Gesichtspunkte im Blick haben.
Wir unterstützen Krankenhäuser bei der Ausgliederung von Leistungen, bei der vertraglichen Umsetzung gemeinsamer Ressourcennutzung mit niedergelassenen Leistungserbringern und bei Kooperationsvorhaben.
Die vom Gesetzgeber gewollte medizinische Verzahnung des ambulanten und stationären Sektors ist wichtiger Teilbereich unserer Tätigkeit. Dabei nehmen wir vorwiegend Gemeinschaftsunternehmen von Ärzten und Krankenhäusern in den Fokus unserer Beratung. Medizinische Versorgungszentren mit Beteiligung von Ärzten und Krankenhäusern, Portalhäuser oder die reine Investitionsbeteiligung sind nur einige Beispiele moderner Handlungsalternativen, die wir aufzeigen können.